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Praxis für Psychotherapie und Coaching
Dr. Christine Laufersweiler-Plass
Schumannstraße 50,  65193 Wiesbaden
Tel: 0611- 97 13 206


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Psychotherapeuten im Gesundheitssystem

Ab April 2017 wird die Versorgung von Patienten mit psychischen Störungen neu geregelt.
  • Vor jeder Psychotherapie hat der Patient demnächst zwingend eine sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunde" zur Diagnostik zu durchlaufen. Es sollen den Patienten nach Wunsch der Krankenkassen u.a. dabei auch Selbsthilfegruppen und Sport empfohlen werden, und per Kurzdiagnostik gefiltert werden, wer eine Akutbehandlung benötigt und wer eine längerfristigen Psychotherapie braucht.
  • Die Terminservicestellen der Krankenkassen werden für Patienten auch nach freien Psychotherapieplätzen suchen.
  • Jedoch hat der Gesetzgeber nicht gewollt, dass mehr Psychotherapeuten mit den Krankenkassen abrechnen können. Die Wartezeiten auf ambulante psychotherapeutische Behandlungsplätze werden durch die neuen bürokratischen Auflagen bedauerlicherweise wahrscheinlich länger werden.
  • Ob die Finanzierung der psychotherapeutischen Praxen eine bessere Personalausstattung z.B. für Telefonzeiten ermöglicht, ist noch offen wäre aber dringend geboten.
  • zugrundeliegende Gesetzgebung ist das Versorgungsgesetz 2015 im SGB5 sowie der Beschluss des g-ba zu den Psychotherapie-Richtlinien 2016 (www.g-ba.de)




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