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Praxis für Psychotherapie & Coaching
Dr. Christine Laufersweiler-Plass
Schumannstraße 50,  65193 Wiesbaden
Tel: 0611- 97 13 206  , Telefon zeiten: Montags und Dienstags 13.05 bis 13.55 Uhr

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Verlauf der Behandlung /Übernahme der Kosten  für Erwachsene

Interessierte können sich telefonisch anmelden und einen Termin vereinbaren.

A) Gesetzlich Versicherte, Beihilfe:
Von allen gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe werden die Kosten für  Verhaltenstherapie bei Erwachsenen übernommen, wenn eine psychische Störung vorliegt.  Die Praxis ist von allen Krankenkassen anerkannt.

B) Privatversicherte:
Da die Verträge der Privat-Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Kasse vorher zu erkundigen.
Das Honorar für Privatpatienten und Selbstzahler wird entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.  Link: http://www.bptk.de/suchen/92814.html?searchshow=gop )

Es werden nach einem unverbindlichen Erstgespräch/Sprechstunde, ca. 50 Min., ggf. weitere probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnosestellung und dazu herauszufinden, welche Veränderungsziele der Klient hat und welche neuen Lernerfahrungen (Informationen, Übungen, Erfahrungen, Verhaltensänderungen ) für den Klienten nötig sind, um sich diesem Ziel anzunähern.  Einen für jeden Klienten passenden Therapieplan gibt es hierfür nicht.

Haben sich Klient und Therapeutin über die künftige Zusammenarbeit verständigt, kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten für Verhaltenstherapie für Erwachsene bei der Krankenkasse oder Beihilfe gestellt werden. Hierzu wird auch ein ärztliches Gutachten vom Hausarzt eingeholt, mit dem medizinische Einwände, die einer psychotherapeutischen Behandlung entgegenstehen könnten, ausgeschlossen werden.

C) Coaching dient der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und daher zahlen die Klienten das Honorar  selbst. In manchen Fällen erstattet der Arbeitgeber die Kosten für Coaching. Bei  der Steuererklärung können  Kosten für berufliches Coaching geltend gemacht werden.

D) Kinder und Jugendliche
Die Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind in meiner Praxis privat zu zahlen. Zwar gibt es viel zu wenige Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, dennoch ist es im Gesundheitssystem leider auch für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten recht kompliziert, eine zusätzliche Abrechnungserlaubnis für Patienten unter 18 Jahren mit den gesetzlichen Kassen zu erhalten.

Pro Region kann leider stets nur eine sehr begrenzte Anzahl von Behandlern mit den gesetzlichen Krankenkassen per Chipkarte abrechnen, so daß Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Namen von anderen Kassenbehandlern auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen finden. http://www.kvhessen.de/

Literatur
Verlauf/Kosten

e-mail



Berufliche Qualifikation






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