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Psychotherapeuten
im Gesundheitssystem
Ab April 2017 wird die Versorgung von Patienten mit
psychischen Störungen neu geregelt.
- Vor jeder Psychotherapie hat der Patient demnächst
zwingend eine
sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunde" zur Diagnostik zu
durchlaufen. Es sollen den Patienten nach Wunsch der Krankenkassen u.a.
dabei auch Selbsthilfegruppen und Sport empfohlen werden, und per
Kurzdiagnostik gefiltert werden, wer eine Akutbehandlung benötigt
und wer eine längerfristigen Psychotherapie braucht.
- Die Terminservicestellen der Krankenkassen werden
für Patienten auch nach freien Psychotherapieplätzen suchen.
- Jedoch hat der Gesetzgeber nicht gewollt, dass mehr
Psychotherapeuten mit den Krankenkassen abrechnen können. Die
Wartezeiten auf ambulante psychotherapeutische Behandlungsplätze
werden durch die neuen bürokratischen Auflagen bedauerlicherweise
wahrscheinlich länger werden.
- Ob die Finanzierung der psychotherapeutischen Praxen eine
bessere Personalausstattung z.B. für Telefonzeiten
ermöglicht, ist noch offen wäre aber dringend geboten.
- zugrundeliegende Gesetzgebung ist das Versorgungsgesetz
2015 im
SGB5 sowie der Beschluss des g-ba zu den Psychotherapie-Richtlinien
2016
(www.g-ba.de)

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